E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Sofortige Schließung einer Kita bei Kindeswohlgefährdung

Weist ein Kleinkind nach dem Besuch der Kindertagespflegestelle Hämatome auf, so begründet dies den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung und die sofortige Schließung der Einrichtung.


In dem entschiedenen Fall, hatten die Eltern nach dem dritten Tag des Besuches ihres Kindes in der Kindertagespflege ein kleines Hämatom hinter einem Ohr des Kindes entdeckt. In den nächsten Tagen hatte das Kind an den Beinen und Armen weitere Hämatome. Zudem weinte es beim Anblick der Einrichtung. Im Krankenhaus wurde der Verdacht bestätigt, dass die Hämatome von einem Erwachsenen stammen.
Die Kindertagespflege wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen, mithin war jederzeit ein weiterer Kontrollverlust der Betreuer zu befürchten und damit eine Kindeswohlgefährdung.
 
Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil VG Potsdam 7 L 295 20 vom 19.06.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-04-16 wid-29 drtm-bns 2024-04-16