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Sofortige Schließung einer Kita bei Kindeswohlgefährdung

Weist ein Kleinkind nach dem Besuch der Kindertagespflegestelle Hämatome auf, so begründet dies den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung und die sofortige Schließung der Einrichtung.


In dem entschiedenen Fall, hatten die Eltern nach dem dritten Tag des Besuches ihres Kindes in der Kindertagespflege ein kleines Hämatom hinter einem Ohr des Kindes entdeckt. In den nächsten Tagen hatte das Kind an den Beinen und Armen weitere Hämatome. Zudem weinte es beim Anblick der Einrichtung. Im Krankenhaus wurde der Verdacht bestätigt, dass die Hämatome von einem Erwachsenen stammen.
Die Kindertagespflege wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen, mithin war jederzeit ein weiterer Kontrollverlust der Betreuer zu befürchten und damit eine Kindeswohlgefährdung.
 
Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil VG Potsdam 7 L 295 20 vom 19.06.2020
[bns]
 

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