E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Nicht sorgeberechtigter Elternteil kann gegen eine Einbenennung Beschwerde einlegen

Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschland hat, kann auf Antrag geändert werden.


Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden. Insbesondere ist die Pflicht zur Namenskontinuität zu beachten.

Auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil kann gegen eine von einem Vormund beantragte Namensänderung Beschwerde einlegen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 478 17 vom 08.01.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-29 wid-29 drtm-bns 2024-03-29