E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Gesonderte Geschäftsgebühr nur in gesonderter anwaltlicher Tätigkeit

Wird der Rechtsanwalt vom Mandanten im engen zeitlichen Zusammenhang zur Trennung und zur Entscheidung, sich scheiden zu lassen, beauftragt, ihn gegenüber seinem Ehepartner wegen der finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung außergerichtlich zu vertreten und mit ihm eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen, kann er in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit tätig sein, wenn er außergerichtlich Verhandlungen mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Ehepartners führt.


Eine gesonderte Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit kann der Rechtsanwalt nicht verlangen. Es handelt sich bei dieser Tätigkeit um dieselbe Angelegenheit.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 264 19 vom 29.10.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-03 wid-29 drtm-bns 2024-12-03