E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Partnerin der Leihmutter ist nicht Mitelternteil des Kindes

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist bzw.

die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Trägt eine Frau im Wege einer Leihmutterschaft ein Kind für ein anderes Paar aus, so ist nach der Geburt des Kindes die Ehefrau der Leihmutter weder in direkter noch in entsprechender Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Mit-Elternteil des Kindes.

Die unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken. Zwar ist richtig, dass der Gesetzgeber mit der Ehe für alle bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beenden wollte. Dies lässt aber nicht den Schluss zu, er habe es versehentlich verabsäumt, die bestehende Differenzierung im Abstammungsrecht aufzuheben.
 
Oberlandeshericht Celle, Urteil OLG Celle U 178 18 vom 28.02.2019
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22