E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Auskunftspflicht über das Einkommen des neuen Ehegatten beim Kindesunterhalt

Ist ein wiederverheirateter barunterhaltspflichtiger Elternteil aus eigenen Einkommensverhältnissen nicht leistungsfähig, so steht dem unterhaltsberechtigten Kind ein Anspruch auch auf Informationen über das Einkommen des neuen Ehegatten zu, falls ein entsprechender Antrag auf Auskunftserteilung gestellt wurde.



Grund dafür ist, dass sich eventuell aus den Einkommensverhältnissen des neuen Ehegatten über den Anspruch aus Familienunterhalt und Taschengeld ein höherer Kindesunterhalt ergeben kann.

 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 5 WF 157 10 vom 15.12.2010
Normen: BGB § 1605, ZPO § 888
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-29 wid-29 drtm-bns 2024-03-29