E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei räumlich getrennter verfestigter Lebensgemeinschaft mit einem neuen Lebenspartner

Will der Unterhaltspflichtige den Anspruch des Unterhaltsberechtigten beschränken oder versagen, so muss er das Bestehen einer gefestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner beweisen.

Gelingt ihm dieser Beweis nicht, ist der nacheheliche Unterhalt unbefristet und unbeschränkt weiter zu leisten.

Dabei kann bei einem räumlichen Zusammenleben der Partner ab einer Dauer von zwei bis drei Jahren von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden, während bei einem räumlich getrennten Zusammenleben erst ab einer Dauer von fünf Jahren von einer gefestigten Lebenspartnerschaft gesprochen werden kann und die Partner in der Öffentlichkeit als Paar auftreten.
Dabei sprechen Indizien, wie gemeinsame Urlaube, Familienfeiern und eine gemeinsame Freizeitgestaltung für eine gefestigte Lebensgemeinschaft und ein füreinander einstehen wollen.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG 2 UF 21 10 vom 21.02.2011
Normen: § 1579 Nr. 2 BGB
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23